Umgang mit Spenden

Die Verwendung der Mittel, die dem Förderverein des St. Elisabeth-Krankenhauses Leipzig e.V. anvertraut werden, erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und klar definierten Richtlinien.

Spendenkonto

Spendenkonto

Förderverein des St. Elisabeth-Krankenhauses Leipzig e.V.

Konto: 25 34 100

Bank für Sozialwirtschaft

BLZ: 860 205 00

IBAN: DE68 3702 0500 0002 5341 00

SWIFT/BIG: BFSWDE33XXX

Unterstützen Sie uns dabei.

Gesetzliche Vorgaben und freiwillige Maßnahmen

Der Förderverein hält bei der Verwendung der ihr anvertrauten Mittel alle gesetzlichen Vorgaben ein und ergreift im Interesse der Spender darüber hinaus die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen:

  • Ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften.
  • Regelmäßige Prüfung der Rechnungslegung durch unabhängige Kassenprüfer.
  • Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit lückenloser Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung.
  • Beachtung der Datenschutzgesetze unter Einschluss der Nichtweitergabe von Mitglieder- und Spenderdaten.
  • Einsatz der Spendenmittel unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Prüfung der Projekte vor Ort (Mittelverwendungsprüfung).
  • Nachweis über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden.
  • Keine Vergütung für die ehrenamtlich Tätigen, lediglich Erstattung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen.
  • Keine Fördermitglieder-, Spenden- oder sonstige Einnahmen-Werbung auf Provisionsbasis, mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligungen in irgendeiner Form.
  • Wahrung der Würde des Menschen bei Werbemaßnahmen.
  • Keine Einflussnahme auf die freie Entscheidung zur Spende oder Fördermitgliedschaft.

Ethische Grundsätze

Als gemeinnütziger Verein ist der Förderverein des St. Elisabeth-Krankenhauses Leipzig e.V. ausschließlich auf Spendengelder angewiesen. Aufgrund seiner ethischen Grundsätze nimmt der Förderverein Gelder jedoch nicht unkontrolliert an:

  • Bei anonymen Spenden nennenswerten Umfangs verpflichtet sich der Verein, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Recherche zu nutzen.
  • Sollten diese Recherchen zu dem Ergebnis führen, dass die Spende zum Beispiel aus Geldwäschegeschäften, Drogenhandel, oder Steuerhinterziehung stammt, wird die Spende abgelehnt.
  • Zuwendungen verbotener politischer oder religiöser Gruppierungen werden nicht entgegengenommen.

Informationen über die Mittelverwendung

Jeder Interessierte erhält kostenlos den jeweilig gültigen Jahresabschluss des Fördervereins. Der Verein informiert jährlich über die Einnahmen und deren Verwendung.